Betriebliche Arbeitsschutzmaßnahmen sind gesetzlich vorgeschrieben. Effizient umgesetzt sind sie jedoch gleichzeitig ein Erfolgsfaktor. Arbeitssicherheit ist inzwischen das A und O für jedes Unternehmen, das von der Expertise, Motivation und Loyalität seiner Mitarbeiter längerfristig profitieren möchte. Weniger Krankheitsausfall, steigende Produktivität und höhere Zufriedenheit der Mitarbeiter werden durch ein gutes Arbeitssicherheitskonzept unterstützt.

Der Arbeitgeber hat eine Fürsorgepflicht
Das Arbeitsschutzgesetz regelt die Pflicht des Arbeitgebers, die Gesundheitsgefährdung für seine Mitarbeiter zu beurteilen und notwendige Schutzmaßnahmen einzuleiten. Bei der Gefährdungsanalyse beraten Arbeitsschutzbehörden der Länder oder Träger der Unfallversicherungen praxisnah. Der Unternehmer kann ebenso die Unterstützung durch Arbeitsmediziner und Fachkräfte für Arbeitssicherheit in Anspruch nehmen. Die Schwerpunkte der Gefahrenbeurteilung hängen von der Art des Unternehmens, der Arbeitsorganisation und der einzelnen Arbeitsabläufe ab. Es lohnt sich, die nötigen Arbeitsschutzmaßnahmen nachhaltig in alle Prozesse zu integrieren. Der Unternehmer selbst kann die Verantwortung zum Teil an weitere Führungskräfte delegieren, es besteht dennoch immer Organisationspflicht, die Pflicht zur Auswahl geeigneter Führungskräfte, zur Kontrolle und zu möglichem Eingreifen in die Arbeitsschutzprozesse. Alle Mitarbeiter eines Unternehmens müssen mindestens einmal jährlich bezüglich der festgelegten Sicherheitsstandards und Arbeitsschutzmaßnahmen unterwiesen werden.

Gefahren am Arbeitsplatz sind vielfältig
Wenn mit chemischen Substanzen oder schweren Lasten gearbeitet wird, ist eine mögliche Gefährdung offensichtlich. Die Lastenhandhabung und der Arbeitsmitteleinsatz müssen klar geregelt sein. Auch die Sicherheit von Maschinen, Produkten und Werkzeugen sollte stets gewehrleistet sein, um Verletzungen und Schäden zu vermeiden. Lärm und Staub sollten möglichst reduziert werden, was unter anderem mit guter Schutzkleidung gelingt. Geeignete Lichtverhältnisse entlasten die Augen, angenehme Temperaturen fördern das Wohlbefinden. Doch einige Belastungsfaktoren sind weniger deutlich erkennbar. Ein Beispiel sind regelmäßige Fehlhaltungen am Arbeitsplatz, die zu chronischen Beschwerden führen. Für Büro- und Computerarbeitsplätze sind höhenverstellbare Tische zur Entlastung von Wirbelsäule und Muskulatur eine geeignete Vorbeugemaßnahme. Ein großes Angebot an verschiedenen höhenverstellbaren Schreibtischen bietet gaerner.ch. Nicht weniger gefährlich und dabei fast unsichtbar ist die psychische Belastung Am Arbeitsplatz. Störungen und Unterbrechungen, monotone Abläufe, Zeitdruck und wenig Entscheidungsspielraum sind nur wenige Beispiele. Die Folgen können Depressionen und Erschöpfungszustände sein. Bei der Analyse psychischer Belastungen sollte die gesamte Arbeitsorganisation sorgfältig auf mögliche Gefahrenquellen geprüft werden.

Sicherheitsbeauftragte haben einen guten Blick für Gefahrenquellen
Nach der Beurteilung von Unfall- und Gesundheitsgefahren sind in der Regel Sicherheitsbeauftragte zu bestellen. Ihre Anzahl hängt von der Größe des Unternehmens und den Ergebnissen der Gefährdungsanalyse ab. Eine räumliche, zeitliche und fachliche Nähe der Sicherheitsbeauftragten zu den Beschäftigten ist dabei zu beachten. Sicherheitsbeauftragte sind somit Kollegen, die die gleiche Arbeit in gleichen Räumlichkeiten zu gleichen Arbeitszeiten wie andere Mitarbeiter ausführen. Sie haben keine Weisungsbefugnis, sondern sind beratend und unterstützend in Arbeitsschutzfragen tätig. Sie sind kompetente Ansprechpartner vor Ort und erkennen Probleme und Schäden. Sie informieren neue Mitarbeiter über einen sicheren Umgang mit Geräten, nehmen an Betriebsbegehungen teil, achten auf den Zustand der Schutzausrüstung und tauschen sich mit Arbeitsmedizinern und den Vorgesetzten aus. Für diese wichtigen Aufgaben sollte der Arbeitgeber nicht nur die notwenige Arbeitszeit bereitstellen, sondern auch die entsprechende Aus- und Fortbildung fördern. Wichtig zu erwähnen ist, dass die grundsätzliche Verantwortung für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz dabei immer beim Unternehmer selbst bleibt und nicht an die Sicherheitsbeauftragten weitergegeben werden kann.

Ein interdisziplinäres Netzwerk führt zum Erfolg
Ein ergonomisch gestalteter Arbeitsplatz, die Berücksichtigung physischer, aber auch psychischer Belastungen, optimierte Abläufe, Reduktion von Unfallgefahr und Überwachung arbeitsbezogener Erkrankungen gelingen am besten unter Einbeziehung eines interdisziplinären Teams. Die Perspektive der Mitarbeiter ist dabei ebenso unverzichtbar wie die Meinung von Experten. Beratung, Analyse, Unterweisung, Veränderung und Evaluation zeichnen ein professionelles Präventionskonzept aus.

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