Pflegefälle in der Familie sind immer eine schwierige Situation. Als Schweizer haben wir es jedoch oft besser als Menschen in anderen Ländern, da die finanzielle Unterstützung in den verschiedenen Kantonen ziemlich gut ist. Trotzdem ist es wichtig, die Situation richtig und schnell anzugehen. Was es zu beachten gilt, ist Gegenstand dieses Artikels.

Professionelle Beratung nutzen
Wie die Situation letztendlich aussieht und was für Ansprüche einem zustehen, ist bei jeder pflegebedürftigen Person unterschiedlich. Das ist kein Grund, gleich eine umfassende Recherche vorzunehmen. Wesentlich sinnvoller ist die Unterstützung durch eine Pflegeberatung. In jedem Kanton gibt es eine Reihe von Pflegeberatungen für Angehörige und Pflegebedürftige. Diese Beratungsdienste navigieren einen nicht nur durch die verschiedenen Fördermöglichkeiten, sondern bieten auch Pflegetipps und Problemlösungen an. Wichtig ist nur, eine gute Pflegeberatung in Anspruch zu nehmen. Eine solche kennzeichnet sich sowohl durch eine kostenlose Erstberatung als auch positive Bewertungen von Kunden.

Mit der gesamten Familie über die Situation sprechen
Normalerweise haben Pflegebedürftige einige Angehörige, sodass die Situation mehrere Menschen etwas angeht. Das macht es unabdingbar, frühzeitig in der Familie über das Thema zu sprechen. Es geht schliesslich auch um familiäre Ressourcen und darum, wer die Pflege übernimmt. Eine Unterbringung im Altersheim mag zwar naheliegend erscheinen, ist aber durchschnittlich mit Kosten von rund CHF 10’216 verbunden. Wie viel davon die Heimbewohner selbst tragen müssen, ist immer unterschiedlich. Grundsätzlich werden Betreuung und Pension aus eigener Tasche finanziert. Nur die Pflege wird grösstenteils von den Krankenkassen übernommen. Dasselbe gilt für übrige Kosten wie Arztbesuche, Medikamente und Therapien.

Finanzielle Unterstützung beantragen
In der Schweiz gibt es unterschiedliche Unterstützungsangebote zur Entlastung von Betroffenen und Pflegebedürftigen. Eines davon ist die für volljährige Versicherte geltende Hilflosenentschädigung. Die Hilflosenentschädigung zielt darauf ab, Menschen mit Wohnsitz in der Schweiz eine unabhängige Lebensführung zu ermöglichen beziehungsweise die Kosten für die eingeschränkte Lebensführung zu decken. Sie ist an einige Voraussetzungen gebunden, darunter einen bestimmten Grad der Hilflosigkeit. An dieser Stelle gilt es auch die Assistenzbeiträge zu nennen. Assistenzbeiträge stehen prinzipiell allen Pflegebedürftigen zu, die eine Hilflosenentschädigung der IV beziehen, zu Hause leben und eine Person einstellen wollen, die sie im Alltag unterstützt.

Psychologische Hilfe in Anspruch nehmen
Wenn eine geliebte Person zum Pflegefall wird, ist das immer eine grosse Belastung. Daher sind Pflegefälle gleichermassen ein finanzielles und gesundheitliches Thema. Bei zu grosser Belastung bietet sich psychologische Hilfe an. Regelmässige Gespräche helfen dabei, Emotionen besser zu verarbeiten. Die meisten Psychologen in der Schweiz kennen sich gut mit dem Problem aus. Nahezu jeder hatte schon mal oder hat immer noch zahlreiche Patienten, die mit Pflegefällen konfrontiert sind.

Vorsorgeauftrag erstellen lassen
Es ist wichtig, dass sich pflegebedürftige Personen rechtzeitig um den Vorsorgeauftrag kümmern, denn das Dokument legt die rechtliche Vertretung von Pflegefällen fest. Nach Art. 360 ZGB hat die als Vertreter bestimmte Person das Recht, alle Angelegenheiten rund um Finanzen und Gesundheit zu klären. Dazu gehören auch Fragen rund um Pflegemassnahmen. Sollte es keinen Vorsorgeauftrag geben, kann das – gerade bei psychischer Urteilsunfähigkeit – zu rechtlichen Unsicherheiten oder gar Streitigkeiten in der Familie führen.

 

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