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Startseite»Aus & Weiterbildung»Entscheid von grosser Tragweite
Aus & Weiterbildung

Entscheid von grosser Tragweite

Schweizer Fachmedien GmbHVon Schweizer Fachmedien GmbH28. November 20194 Min gelesen
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Roger Weilenmann von Haysen.com, Experte für Pensionskassen und Versicherungslösungen für Grenzgänger/innen und Zuzüger/innen in die Schweiz.

Hatten sich früher KMU mehrheitlich bei den Pensionskassen-Modellen für Vollversicherungen entschieden, müssen heute auch teilautonome Lösungen geprüft werden. Der Experte Roger Weilenmann (Haysen.com) sagt, warum das so ist.

Früher war es für einen Unternehmer relativ einfach, wenn es darum ging, sich einer Pensionskasse anzuschliessen. Ab einer gewissen Firmengrösse hat man sich für teilautonome oder autonome Lösungen entschieden. Für KMU hingegen – und damit für einen Grossteil der Firmen – stand meistens die sogenannte Vollversicherung im Vordergrund. Bei der Vollversicherung handelt es sich um ein Modell mit der grösstmöglichen Sicherheit. Die Sammelstiftungen müssen die Vorsorgeleistungen immer zu hundert Prozent garantieren. Dies bedeutet, dass es nicht zu einer Unterdeckung kommen kann. BVG-Altersguthaben müssen immer mit dem vom Bundesrat festgesetzten obligatorischen Zinssatz verzinst werden. Zurzeit steht dieser auf einem Prozent.

«Dies ist im heutigen Umfeld, wo die Nationalbank Negativzinsen verlangt, nunmehr anspruchsvoller. Es ist nicht überraschend, dass sich viele Versicherer, respektive Sammelstiftungen, vom Modell der Vollversicherung verabschiedet haben», sagt Roger Weilenmann. Letztes prominentes Beispiel war 2018 die AXA. Die Swiss Life ist eine der letzten fünf Anbieter (Helvetia, Pax, Basler, Allianz und die Swiss Life), die von dieser Entwicklung profitiert und hat im laufenden Jahr sehr viel Prämienvolumen in diesem Bereich gewonnen. Weilenmann: «Das Modell der teilautonomen Lösung setzt sich jedoch immer mehr durch. Dabei werden die Risikoleistungen wie Invalidität und Tod bei einem Versicherer abgedeckt. Bei diesem Modell kann es im Gegensatz zu der Vollversicherung auch zu einer Unterdeckung kommen. Unterschreitet die Unterdeckung eine gewisse Grenze, so können auch Sanierungsmassnahmen eingeleitet werden. Schliesslich gibt es noch das Modell der autonomen Pensionskasse. Für dieses Modell entscheiden sich mehrheitlich Grossunternehmen. Die Vorsorgeeinrichtung trägt also das Risiko von Invalidität und Tod selbst. Im Gegensatz zur teilautonomen Lösung wird also das gesamte Risiko von Unternehmen und von den Mitarbeitern getragen.»

Auf was muss man also gemäss Expertenmeinung achten?
Erstens auf die Verwaltungs- und Risikokosten: Beim kürzlich erschienenen Pensionskassenvergleich der Firma WHP zeigte sich, dass die Risiken und Verwaltungskosten zu enormen Preisunterschieden führen können.

Zweitens: die Anlage-Rendite! Es macht einen sehr grossen Unterschied aus, wenn man Altersguthaben über 40 Jahre mit einem Prozent mehr oder weniger anlegen kann. Da Vollversicherungen keine Unterdeckung haben dürfen, ist auch deren Anlagestrategie viel defensiver. Das heisst, der Aktienanteil ist eher gering. Dies führt natürlich über einen längeren Zeitraum zu einer weniger attraktiven Performance im Vergleich zu teilautonomen Lösungen, wo der Aktienanteil höher sein kann und teilweise bis auf 50 Prozent hochgeht. Selbstverständlich ist dadurch kurzfristig das Risiko auch höher, Verluste einzufahren.

Drittens – Achtung auf die Verzinsung: Im Fünfjahresvergleich schwankte die Verzinsung gemäss WHP bei den Vollversicherungen zwischen 1,32 Prozent und 1,42 Prozent. Bei den teilautonomen Stiftungen ist die Spanne zwischen tiefster und höchster Verzinsung grösser. Sie schwankt zwischen 1,46 Prozent und 3,15 Prozent.

Viertens, der Umwandlungssatz: Der Umwandlungssatz wird in der Schweiz immer wieder auch politisch heiss diskutiert. Es handelt sich um den Satz, mit welchem das obligatorische Altersguthaben in eine lebenslange Rente umgewandelt wird. Zurzeit beträgt dieser Satz 6,8 Prozent. Hunderttausend Franken Altersguthaben führen also zu einer lebenslangen Rente von 6.800 Franken. Stirbt die pensionierte Person, so erhält der überlebende Ehegatte respektive Lebenspartner noch 60 Prozent von der Rente. Die 6,8 Prozent beziehen sich aber nur auf das obligatorische Altersguthaben. Beim Umwandlungssatz von überobligatorischen Guthaben gibt es jedoch massive Unterschiede, je nach PK können Renten bis zu 25 Prozent tiefer sein!

Weilenmanns Fazit: «Das Umfeld für die Wahl einer Pensionskasse ist für KMU viel komplexer geworden. Die Wahl eines Anbieters kann heute viel grössere Auswirkungen auf die zukünftigen Renten und Leistungen von den Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen haben. Es lohnt sich deshalb, die Thematik genau unter die Lupe zu nehmen und sich dabei durch professionelle Experten unterstützen zu lassen.» Es sei für einen Laien höchst kompliziert und schwierig, sich im heutigen Dschungel der verschiedenen Lösungen zurechtzufinden, sagt der Experte von Haysen.com. Und er warnt: «Üblicherweise haben Stiftungen eine sechsmonatige Kündigungsfrist auf das Ende eines Kalenderjahres. Die Prüfung einer Pensionskassen-Lösung nimmt also Zeit in Anspruch. Es ist deshalb empfehlenswert, sich frühzeitig mit der Evaluation einer neuen Lösung zu beschäftigen.» Auch die Wahl des entsprechenden Experten sei nicht ganz einfach, da es auch hier grosse Qualitätsunterschiede gebe. «Natürlich ist ein Pensionskassenwechsel relativ aufwändig, aber die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen und das Unternehmen selbst werden längerfristig davon profitieren.»

www.haysen.com

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